Produktbezogene Offenlegung - Strukturierte Vermögensverwaltung

Verordnung (EU) 2019/2088 Artikel 10 (Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten)


a) Summary
This financial product promotes environmental or social characteristics according to Regulation (EU) 2019/2088). Positive criteria and exclusion criteria are used. Data from an external ESG data provider, annual reports, sustainability reports and ad hoc announcements are used to monitor environmental or social characteristics. Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung is a signatory to the Principles for Responsible Investment. Murphy&Spitz pursues an active engagement strategy and relies on regular and proactive dialog with companies. Our engagement approach is described in our Engagement Policy. Where possible and necessary, we exercise voting rights on behalf of our clients. In doing so, we are guided by our Voting Behavior and Exercise of Voting Rights Policy. No reference benchmark has been specified in order to achieve the advertised environmental and social characteristics.


a) Zusammenfassung
Das Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Es werden Positivkriterien und Ausschlusskriterien verwendet. Zur Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden Daten von einem externen ESG- Datenanbieter, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Ad-Hoc-Mitteilungen genutzt. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment. Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Wenn möglich und notwendig, üben wir die Stimmrechte für unsere Kunden aus. Hierbei richten wir uns nach unserer Leitlinie Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung. Es wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.

b) Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen (entsprechend der Definition in der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Murphy&Spitz hat seit Gründung im Jahr 1999 das übergeordnete Ziel, einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Investments erfolgen daher mittels Positivkriterien in Branchen und Unternehmen, die Geschäftsmodelle entwickeln sowie Produkte und Dienstleistungen anbieten, die das Wirtschaftssystem hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft transformieren. Konkret sind dies Unternehmen folgender Branchen:

  • Erneuerbare Energien
  • Nachwachsende Rohstoffe
  • Energieeffizienz 
  • Nachhaltige Mobilität
  • Ökologisches Bauen
  • Naturkost und ökologische Landwirtschaft
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Wasser
  • Kreislaufwirtschaft

Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in neutrale Unternehmen. Dies sind Unternehmen, die keiner der oben genannten, explizit als nachhaltig definierten Branchen zuzuordnen sind, aber unsere Ausschlusskriterien nicht verletzten. Durch die Anwendung stringenter Ausschlusskriterien finden Unternehmen und Branchen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, von vorneherein keine Aufnahme in unser Anlageuniversum oder werden nach einer Detailanalyse durch unser Nachhaltigkeits-Research ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind die Branchen / Geschäftsfelder (Die Umsatzschwelle beträgt 10%):

  • Kernenergie
  • fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
  • Mining
  • Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
  • Chlor- und Agrochemie
  • grüne Gentechnologie
  • Drogen inkl. Tabak und Alkohol
  • Prostitution und Pornografie
  • Glücksspiel

sowie Unternehmen, die

  • sozial diskriminieren
  • gegen die Menschenrechte verstoßen
  • gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
  • gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
  • vermeidbare Tierversuche durchführen
  • Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
  • Korruption oder Geldwäsche betreiben

Bei den externen Fonds und ETFs, in die wir investieren, achten wir darauf, dass die Ausschlusskriterien in etwa unseren entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer zu 100% möglich. Externe Fonds und ETFs können daher Positionen enthalten, in die wir aufgrund unserer Nachhaltigkeitsstrategie nicht als Einzeltitel investieren würden.

d) Anlagestrategie
Der Fokus liegt auf Investments in den folgenden Branchen:

  • Erneuerbare Energien
  • Nachwachsende Rohstoffe
  • Energieeffizienz
  • Nachhaltige Mobilität
  • Ökologisches Bauen
  • Naturkost und ökologische Landwirtschaft
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Wasser
  • Kreislaufwirtschaft

Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in neutrale Unternehmen. Dies sind Unternehmen die keiner der oben genannten, explizit als nachhaltig definierten Branchen zuzuordnen sind, aber unsere Ausschlusskriterien nicht verletzten. Durch die Anwendung stringenter Ausschlusskriterien finden Unternehmen und Branchen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, von vorneherein keine Aufnahme in unser Anlageuniversum oder werden nach einer Detailanalyse durch unser Nachhaltigkeits-Research ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind die Branchen / Geschäftsfelder (Die Umsatzschwelle beträgt 10%):

  • Kernenergie
  • fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
  • Mining
  • Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
  • Chlor- und Agrochemie
  • grüne Gentechnologie
  • Drogen inkl. Tabak und Alkohol
  • Prostitution und Pornografie
  • Glücksspiel

sowiee Unternehmen, die

  • sozial diskriminieren
  • gegen die Menschenrechte verstoßen
  • gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
  • gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
  • vermeidbare Tierversuche durchführen
  • Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
  • Korruption oder Geldwäsche betreiben

Bei den externen Fonds und ETFs, in die wir investieren, achten wir darauf, dass die Ausschlusskriterien in etwa unseren entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer zu 100% möglich. Externe Fonds und ETFs können daher Positionen enthalten, in die wir aufgrund unserer Nachhaltigkeitsstrategie nicht als Einzeltitel investieren würden.

Es gibt 5 Anlagestrategien. Diese haben dieselbe Nachhaltigkeitsstrategie unterscheiden sich aber im Anteil an Aktien und Anleihen:

GreenSecur:
Bei GreenSecur wird zu 100 % in Anleihen und Anleihenfonds investiert.

GreenProtect:
Bei GreenProtect wird bis zu 75 % in Anleihen und Anleihenfonds sowie bis zu 25 % in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenBalance:
Bei Green Balance wird bis zu je 50 % in Anleihen bzw. Anleihenfonds und Aktien bzw. Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenStep:
Bei GreenStep wird bis zu 75 % in Aktien bzw. Aktienfonds und zu 25% in Anleihen bzw. Anleihenfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenChance:
Bei GreenChance wird bis zu 100% in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

e) Aufteilung der Investitionen
Da auch in externe Finanzprodukte (Fonds, ggf. ETFs) investiert wird und der Anteil dieser externen Produkte schwankt, können wir kein Mindestmaß für den Anteil an Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, festlegen.
Es gibt 5 Anlagestrategien. Diese haben dieselbe Nachhaltigkeitsstrategie unterscheiden sich aber im Anteil an Aktien und Anleihen:

GreenSecur:
Bei GreenSecur wird zu 100 % in Anleihen und Anleihenfonds investiert.

GreenProtect:
Bei GreenProtect wird bis zu 75 % in Anleihen und Anleihenfonds sowie bis zu 25 % in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenBalance:
Bei Green Balance wird bis zu je 50 % in Anleihen bzw. Anleihenfonds und Aktien bzw. Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenStep:
Bei GreenStep wird bis zu 75 % in Aktien bzw. Aktienfonds und zu 25% in Anleihen bzw. Anleihenfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

GreenChance:
Bei GreenChance wird bis zu 100% in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Zur Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale werden z.B. die folgenden Quellen genutzt: Kontroversentool eines externen ESG- Datenanbieters, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen.
Auch die externen Fonds, in die wir investieren, werden regelmäßig von uns betrachtet.

g) Methoden
Es werden, wie zuvor beschrieben, Positivkriterien und Ausschlusskriterien verwendet. Wir nutzen den Best-of-Class-Ansatz.

h) Datenquellen und -verarbeitung
Wir nutzen zur Prüfung auf Verletzung die Ausschlusskriterien und für die Zuordnung zu den Positivkriterien einen externen ESG-Datenanbieter, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Ad-Hoc-Mitteilungen. Wir betrachten die Daten, die wir nutzen und überprüfen, ob diese im Groben nachvollziehbar sind. Wir nutzen auch selbst beim Unternehmen angefragte Daten. Zu beachten ist, dass wir zum großen Teil im Small und Mid Cap-Bereich investieren. Diese Unternehmen sind meist noch nicht verpflichtet Daten zu veröffentlichen und haben auch wenig Kapazitäten, diese freiwillig zu veröffentlichen. In Zukunft wird sich die Datenlage verbessern, wenn mehr Unternehmen berichten müssen.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten    
Wir investieren zum großen Teil im Small und Mid Cap-Bereich. Diese Unternehmen sind meist noch nicht verpflichtet Daten zu veröffentlichen und haben auch wenig Kapazitäten diese freiwillig zu veröffentlichen. Auch externe ESG-Datenanbieter liefern in diesem Bereich meist keine zusätzlichen Daten. In Zukunft wird sich die Datenlagen dann aber verbessern, wenn mehr Unternehmen berichten müssen. Zur Überprüfung auf Verletzung von Ausschlusskriterien und für die Zuordnung zu den Positivkriterien sind die vorhandenen Daten ausreichend. Da wir den Best-of-Class-Ansatz nutzen, zählt die Geschäftstätigkeit an sich und diese ist aus Geschäftsberichten herauslesbar.

j) Sorgfaltspflicht
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment.
Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Wir nehmen bewusst unseren Einfluss als Investor aktiv wahr, um in Gesprächen mehr von den Unternehmen zu erfahren, nachhaltige Themen in ihrer Bedeutung zu unterstreichen und ggf. daraufhin zu wirken, Optimierungen vorzunehmen. Das Engagement erfolgt in Form schriftlicher und mündlicher Dialoge mit dem Management und persönlicher Besuchstermine vor Ort. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Dort ist auch der Eskalationsprozess dargestellt, welcher unter anderem darstellt, wann ein Desinvestment erfolgt. Der Eskalationsprozess startet bei einer Verletzung von Ausschlusskriterien. Wenn keine Ausräumung der Kriterienverletzung absehbar ist, erfolgt ein Desinvestment. Bei besonderer Schwere wird zudem eine Veröffentlichung der Problematiken in Betracht gezogen.

k) Mitwirkungspolitik
Wenn möglich und notwendig üben wir die Stimmrechte für unsere Kunden aus. Hierbei richten wir uns nach unserer Leitlinie Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung: https://www.murphyandspitz.de/sonstiges/leitliniestimmrechtsausuebung/
Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Wir nehmen bewusst unseren Einfluss als Investor aktiv wahr, um in Gesprächen mehr von den Unternehmen zu erfahren, nachhaltige Themen in ihrer Bedeutung zu unterstreichen und ggf. daraufhin zu wirken, Optimierungen vorzunehmen. Das Engagement erfolgt in Form schriftlicher und mündlicher Dialoge mit dem Management und persönlicher Besuchstermine vor Ort. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Dort ist auch der Eskalationsprozess dargestellt, welcher unter anderem darstellt, wann ein Desinvestment erfolgt. Der Eskalationsprozess startet bei einer Verletzung von Ausschlusskriterien. Wenn keine Ausräumung der Kriterienverletzung absehbar ist, erfolgt ein Desinvestment. Bei besonderer Schwere wird zudem eine Veröffentlichung der Problematiken in Betracht gezogen.

l) Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.

Stand: 28. August 2024