Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Am 27. November 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „SFDR“) veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (sog. PAI) in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Im Rahmen der nachfolgenden Veröffentlichungen erfolgt durch Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung als Finanzmarktteilnehmer die geltende unternehmens- und produktbezogene Pflichtberichterstattung:
Unternehmensbezogene Offenlegung
Nachhaltigkeitsstrategie der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung (Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung)
Produktbezogene Offenlegung gem. Art. 10 SFDR
Individuelle Vermögensverwaltung
Strukturierte Vermögensverwaltung
Vorvertragliche Informationen
Vorvertragliche Informationen Individuelle Vermögensverwaltung (Stand: 28.08.2024)
Vorvertragliche Informationen strukturierte Vermögensverwaltung (Stand: 28.08.2024)