Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen
Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel
2. Grundsätzliches Vorgehen
3. Umsetzung
4. Transparenz
1. Präambel
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG hat als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben. Mit dem vorliegenden Dokument setzt die Gesellschaft die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II (ARUG II) bzw. § 134b des Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Stimmrechts- und Mitwirkungspolitik um. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung handelt nach einer internen Leitlinie zur Stimmrechtsausübung, deren Grundzüge im Folgenden dargestellt werden.
2. Grundsätzliches Vorgehen
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), des Deutschen Corporate Governance-Kodexes sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA.
Nachhaltigkeit spielt bei uns und den Unternehmen, in die wir investieren, eine zentrale Rolle. Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung investiert ausschließlich in Unternehmen nachhaltiger oder neutraler Branchen, welche unseren stringenten Nachhaltigkeitskriterien genügen. Ziel ist es, neben der Erzielung einer angemessenen Rendite für unsere Anleger einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft zu leisten. Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung orientiert sich hierbei an den Sustainable Developement Goals (SDGs) der Vereinten Nationen.
Aus diesem Grund ist es sowohl in unserem Interesse und im Interesse unserer Anleger, dass wir uns aktiv bei Hauptversammlungen einbringen und unser Stimmrecht nutzen, um einerseits Einfluss auf finanzielle, strategische und wirtschaftliche Themen zu nehmen und andererseits nachhaltige Themen anzustoßen und voranzubringen.
Bei der Entscheidung, ob Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung nach dem zu erwartenden Nutzen für das Investmentvermögen und seiner Anleger. Sollte die Stimmrechtsausübung unter Umständen nicht im Interesse des Anlegers oder Investmentvermögens liegen, wird auf die Stimmrechtsausübung verzichtet. Dieser Fall kann z.B. vorliegen, wenn angesichts des geringen Anteils eines Wertpapiers am Investmentvermögen kein Vorteil erwachsen kann, der den wirtschaftlichen Aufwand für die Teilnahme rechtfertigen würde.
Bei der Entscheidung wie die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung nach folgenden Leitlinien:
- Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Sie richten sich am Interesse der Anleger aus.
- Die Stimmrechte verschiedener Investmentvermögen mit gleicher Interessenlage werden gebündelt ausgeübt.
- Für den Fall, dass die Interessen verschiedener Investmentvermögen voneinander abweichen, kann sich die unterschiedliche Interessenlage auch im Abstimmverhalten der Gesellschaft widerspiegeln. Sofern Interessenkonflikte auftreten, wird gemäß der internen Verfahrensanweisung zum Interessenkonfliktmanagement verfahren.
In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass die Gesellschaft Rechtsansprüche verfolgt, die mit ihrer Stellung als Aktionär verbunden sind und über die Erzielung von Dividenden und die Ausübung von Stimmrechten hinausgehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Ansprüche gegen die Aktiengesellschaft oder ihre Organe aufgrund der Verletzung von gesetzlichen Pflichten handeln. Über die Wahrnehmung dieser Anlegerrechte wird im jeweiligen Einzelfall unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten entschieden.
3. Umsetzung
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung übt Aktionärsrechte im Rahmen der Stimmrechtsausübung im Sinne des jeweiligen Investmentvermögens und der zugrundeliegenden Anlagestrategie gewissenhaft aus und nimmt somit Einfluss auf diejenigen Aktiengesellschaften, die in den Finanzportfolien der Gesellschaft verwaltet werden (im Folgenden Portfoliogesellschaften genannt). Im Hinblick auf die regelmäßig als geringfügig einzustufenden Beteiligungshöhen konzentriert die Gesellschaft dieses Engagement bewusst auf die Fälle, in denen sich der damit verbundene Aufwand rechtfertigen lässt.
Ein unmittelbarer Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und Stakeholdern von Portfoliogesellschaften (z. B. im Rahmen von Hauptversammlungen) ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Höhe der Beteiligung an den Portfoliogesellschaften den damit verbundenen Aufwand im Sinne des Investmentvermögens bzw. der Anleger rechtfertigt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären findet derzeit aus vorgenannten Gründen nur anlassbezogen statt. Sofern bei einer möglichen Zusammenarbeit oder bei der Mitwirkung Interessenkonflikte auftreten, wird gemäß der internen Verfahrensanweisung zum Interessenkonfliktmanagement verfahren.
Die Überwachung wichtiger finanzieller und strategischer Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften erfolgt bei von der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung gemanagten Mandaten fortlaufend durch den zuständigen Portfoliomanager unter Berücksichtigung der mandatsindividuellen Anlagerichtlinien. Nichtfinanzielle Aspekte (z. B. ESG-Themen) sind immer Teil der nachhaltigen Aktienauswahl-Strategie und damit stets ebenfalls Gegenstand der fortlaufenden Überwachung. Jede Abstimmung wird von Fall zu Fall entschieden. Um eine objektive Meinungsbildung zu gewährleisten, werden die Mitarbeiter des Portfoliomanagements, eine Führungskraft aus dem Portfoliomanagement sowie die Mitarbeiter des Research-Teams am Prozess beteiligt. Die eigentliche Ausübung der Stimmrechte, erfolgt direkt durch Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung.
4. Transparenz
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung wird gemäß der Umsetzung der ARUG II einen Bericht über die Umsetzung ihres Abstimmungsverhaltens und der Stimmrechtsausübung in einem 12-Monats-Intervall auf ihrer Webseite veröffentlichen, erstmalig für das Jahr des Inkrafttretens, zum Jahresanfang 2021. Der Bericht wird – sofern eine Datenerhebung bei nachgenannten Punkten möglich, wirtschaftlich sinnvoll und im Sinne der Investmentvermögen ist – allgemeine Angaben zum Abstimmungsverhalten, zu den wichtigsten Abstimmungen und zum Einsatz von Stimmrechtsberatern umfassen.
Wenngleich die Gesellschaft die bestehenden Regelungen zum Abstimmungsverhalten und der Stimmrechtsausübung grundsätzlich auf alle Portfoliogesellschaften anwendet, können gemäß § 134b (3) Aktiengesetz unbedeutende Beteiligungen ausgenommen werden. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung folgt diesem Wahlrecht und priorisiert - wie oben beschrieben - zu diesem Zweck die Beteiligungen entsprechend der möglichen Einflussnahme, sodass die Stimmrechtsabgabe möglichst effektiv eingesetzt werden kann.
Eine rückwirkende Berichterstattung über das Abstimmungs- und Mitwirkungsverhalten der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung vor Inkrafttreten der ARUG II wird aufgrund der in der Regel gegebenen Geringfügigkeit der Beteiligungshöhen an den Portfoliogesellschaften nicht erfolgen, da der damit verbundene Aufwand nicht im Sinne des Investmentvermögens bzw. der Anleger wäre.