Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG
Weberstraße 75
53113 Bonn

Vertreten durch:
Herrn Andrew Murphy

Kontakt:
Telefon: +49 228 243911-0
Telefax: +49 228 243911-29
E-Mail: vermoegen@murphyandspitz.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Bonn
Registernummer: HRB 21578

Steuernummer:

205/5736/0822
USt.ID: DE 813943550

Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

https://www.bafin.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Urheberrecht

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Information über die wichtigsten Handelsplätze

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 für das Geschäftsjahr 2019


Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG ist gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Nr. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am Wichtigsten waren, zu veröffentlichen. Ebenso stellen wir Ihnen hier Informationen über die erreichte Ausführungsqualität nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zur Verfügung.

Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter, sodass für die Ausführung der Kundenaufträge im Rahmen der Vermögensverwaltung die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen, in der Regel der Depotbanken der Kunden, gelten.

Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet uns, Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu erbringen und in diesem Zusammenhang Verfügungen im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. bei der Durchführung von Kundenaufträgen alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt.

Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen.
Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung unserer Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen. Die Auswahl der ausführenden Einrichtungen trifft der Kunde im Rahmen des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. im Vermögenverwaltungsvertrag), in der Regel durch ausdrückliche Kundenweisung für einen Auftrag oder durch Auswahl einer Depotbank. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG ist daher nicht verpflichtet, ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen für die Ausführung der Wertpapieraufträge auszuwählen. Den Kunden des Instituts wird mitgeteilt, dass in diesem Fall die Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung keine Anwendung findet und die Wertpapieraufträge unter Umständen nicht bestmöglich ausgeführt werden.
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG hat die Ausführungsqualität der von den Kunden ausgewählten Depotbanken regelmäßig überwacht und dabei stichprobenartig überprüft, ob die Depotbank ihrer Best Execution Policy („BEP“) genügt und ob die Ausführung nach der BEP der jeweiligen Depotbank dauerhaft die bestmögliche Ausführung der Wertpapieraufträge gewährleistet. Die in 2019 durchgeführten Prüfungshandlungen haben ergeben, dass die Best Execution Policies der verschiedenen mit dem Institut kooperierenden Depotbanken eine bestmögliche Ausführung gewährleisteten und weder ein Wechsel der von dem Kunden ausgewählten Depotbank noch Weisungen des Instituts an die bisherige Depotbank, einen von der Best Execution Policy der Depotbank abweichenden Ausführungsplatz zu wählen, nicht erforderlich waren.

Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG unterscheidet bei der Auftragsausführung nicht nach den verschiedenen Kundenkategorien (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei) und behandelt sämtliche Kunden im Rahmen der Auftragsausführung gleich.

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte oder gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken), auf denen Aufträge ausgeführt wurden. Es bestehen ferner keine Vereinbarungen mit den depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) über etwaige geleistete oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten etc. Andere als in diesem Dokument veröffentlichte Finanzinstrumente und Geschäfte waren im Berichtsjahr nicht einschlägig.

Kategegorie Finanzinstrument Investmentfondsanteile        
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde N        
           
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
VdHI 90 100 30 70 0
Ökoworld 5 100 30 70 0
Erste-Sparinvest 2 100 30 70 0
Kepler-Fonds 1 100 30 70 0
Triodos Bank 1 100 30 70 0
           
           
Kategorie Finanzinstrument     Aktien    
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde     N    
           
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
Börse Frankfurt 52 52 11 89 0
Börse Stuttgart 13 13 8 92 0
Xetra 12 12 86 14 0
Börse Düsseldorf 11 11 36 64 0
Börse München 3 3 36 64 0
           
           
Kategorie Finanzinstrument Schuldverschreibungen   Schuldverschreibungen    
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde     N    
           
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie Prozentsatz passiver Aufträge Prozentsatz aggressiver Aufträge Prozentsatz gelenkter Aufträge
Börse Frankfurt 71 67 27 73 0
Börse Stuttgart 18 19 6 94 0
Xetra 6 7 46 54 0
Börse Düsseldorf 2 2 37 63 0
Börse München 1 1 11 89 0