NEWSDETAILS

26/03/2009

Anpassung der Anlagepolitik der M&S Umweltfonds

Auf Grund der Lage an den Aktienmärkten dehnen die Murphy&Spitz Umweltfonds mit Wirkung zum 27. April 2009 ihr Instrumentarium aus und sind nun auch in der Lage kurzfristig flüssige Mittel, Festgelder oder Geldmarktinstrumente zu halten, ohne eine Mindestquote von Wertpapieren berücksichtigen zu müssen.

Zum Zwecke der Absicherung griffen beide Fonds bereits in der Vergangenheit auf festverzinsliche Wertpapiere höchster Bonität zurück. Der Murphy&Spitz Umweltfonds Welt vermied dadurch Verluste im Jahr 2008.
Die geänderte Anlagepolitik vereinfacht und beschleunigt einen Wechsel von festverzinslichen Wertpapieren in Aktien. Die Murphy&Spitz Umweltfonds können dadurch bei einer sich ändernden Marktlage schneller reagieren.

Der genaue Wortlaut der Prospektänderung wird mit den neuen Prospekten am 27. April verfügbar sein. Die offizielle Mitteilung in der "Süddeutschen Zeitung" erfolgt am 27. April.

Die Mitteilung Verwaltungsgesellschaft hat den folgenden Wortlaut:

Mitteilung an die Anteilinhaber des Murphy&Spitz

Hiermit werden die Anteilinhaber des Murphy&Spitz ("Fonds") darüber informiert, dass die IPConcept Fund Management S.A. in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft des Fonds mit Wirkung zum 27. April 2009 beschlossen hat, die im Verkaufsprospekt aufgeführte Anlagepolitik von beiden Teilfonds abzuändern.
Beide Teilfonds sind zukünftig im Hinblick auf die Anlagemöglichkeiten flexibler.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass im Rahmen von sich verändernden
Marktbedingungen optimale Entscheidungen getroffen werden können. Die genaue Ausgestaltung für beide Teilfonds sieht wie folgt aus:

Der Teilfonds investiert überwiegend in Wertpapiere gemäß Artikel 41 Absatz 1 a) bis d) des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 ("Gesetz von 2002") und in Anteile von OGAW oder OGA gemäß Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 ("Zielfonds").
Bei den Wertpapieren handelt es sich im Wesentlichen um auf regulierten Märkten gehandelte Aktien, Geldmarktinstrumente sowie Anleihen aller Art inklusive Nullkuponanleihen und variabelverzinsliche Wertpapiere, Wandel- und Optionsanleihen, deren Optionen auf Wertpapiere lauten, sowie Aktienindex- und Aktienbasketzertifikate und Zertifikate auf gesetzlich zulässige Finanzindizes (wie z.B. Warenindices), sofern es sich um Wertpapiere gem. Art. 41 Abs. 1 a) bis d) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt.
Bei den Zielfonds kann es sich um Mikrofinanzfonds, diversifizierende Fonds (Mischfonds), um Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Genussschein-, Wandelanleihenfonds, oder Fonds die an einem oder mehreren Warenterminindices partizipieren, Länder-, Regionen- oder Branchenfonds oder um auf bestimmte Aussteller, Währungen oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln.
Damit erhält der Teilfonds die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements bis zu 100% in Wertpapiere und/oder in Zielfondsanteile zu investieren.
Anteile an nicht börsennotierten Wertpapiere können - zusammen mit anderen
Anlagen im Sinne des Artikels 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements - bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens erworben werden. Unter den nicht börsennotierten Wertpapieren kann der Teilfonds auch in Mikrokreditorganisationen investieren.
Je nach Einschätzung der Marktlage kann für den Teilfonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch bis zu 100% des Teilfondsvermögens in flüssigen Mitteln, Festgeldern oder Geldmarktinstrumenten gehalten werden.
Der Teilfonds kann Derivate wie z.B. Futures, Optionen und Swaps zur Steigerung des Wertzuwachses einsetzen. Er kann auch Derivate zur Absicherung verschiedener Anlagen und zum Management von Risiken inklusive Kreditrisiken des Teilfonds verwenden, sofern es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a) bis h) oder um Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt.
Der Teilfonds kann zur Steigerung des Wertzuwachses auch Wertpapierleihgeschäfte tätigen.
Generell kann es bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds zur Erhebung einer
Verwaltungsvergütung auf Ebene des Zielfonds kommen und es sind gegebenenfalls der jeweilige Ausgabeaufschlag bzw. eventuelle Rücknahmegebühren zu berücksichtigen.
Dadurch besteht bei der Anlage in Zielfonds eine doppelte Gebührenbelastung.
Dabei wird der Teilfonds Murphy&Spitz - Umweltfonds Deutschland Sustainability
Fund Germany bei der Auswahl der Aktien insbesondere Small-, Mid,- und Microcap- Aktien von Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor mit Geschäftstätigkeit im deutschsprachigen Raum berücksichtigen.

Der Teilfonds Murphy&Spitz - Umweltfonds Welt Sustainability Fund World wird
hingegen bei der Auswahl der Aktien weltweit insbesondere Small-, Mid,- und
Microcap-Aktien von Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor berücksichtigen.

Beide Teilfonds schließen Investitionen in Wertpapiere von bestimmten Unternehmen aus, die z.B. im Bereich der Atomindustrie oder Rüstung tätig sind. Die detaillierten Änderungen können bei der Verwaltungsgesellschaft ab sofort erfragt werden und sind ab dem 27. April 2009 dem Verkaufsprospekt zu entnehmen.
Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 24. April 2009 die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.
Bei den Zahlstellen, der Depotbank, der Informationsstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft sind ab dem 27.April 2009 der aktualisierte ausführliche Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement und die vereinfachten Verkaufsprospekte kostenlos erhältlich.

IPConcept Fund Management S.A.
März 2009

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